Ja, STORCK behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder Manipulationsversuche erkennbar sind. Auch bei dem Verdacht auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Missbrauch der Aktion oder bei der Angabe falscher, irreführender oder betrügerischer Daten kann ein Ausschluss erfolgen. In solchen Fällen ist STORCK zudem berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten.